Um die Zusammenarbeit und Entwicklung in der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin gezielt zu fördern, wurde der Metropolregion-Stettin-Fonds (MRS-Fonds) eingerichtet. Der Fonds richtet sich an verschiedene Akteure und unterstützt Projekte, die die Verbindungen zwischen deutschen und polnischen Partnern in der Region vertiefen. Er fördert Vorhaben, die zur Verständigung, Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung in der Grenzregion beitragen. Im Mittelpunkt stehen grenzüberschreitende Aktivitäten mit konkretem Nutzen für die Bevölkerung beider Seiten.
Wichtiges rund um den MRS-Fonds
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Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderfähig sind verschiedene Akteursgruppen, die in der Region aktiv sind. Dazu gehören kommunale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, kulturelle Institutionen, Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen und weitere zivilgesellschaftliche Akteure, die grenzüberschreitend arbeiten wollen.
Wichtig ist, dass das geplante Projekt einen klaren Bezug zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin aufweist und mindestens einen Partner auf der jeweils anderen Seite der Grenze einbindet.
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Welche Projekte sind förderfähig?
Grundsätzlich werden kleinere Projekte mit innovativem Charakter unterstützt, die auf Partnerschaft und Austausch setzen. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind Veranstaltungen, Begegnungen oder gemeinsame Aktionen von deutschen und polnischen Gruppen, Bildungsangebote mit grenzüberschreitender Ausrichtung, kulturelle Projekte und Maßnahmen zur gemeinsamen Regionalentwicklung.
Die Projekte sollten möglichst gemeinschaftlich geplant und durchgeführt werden. Besonders erwünscht sind nachhaltige Projekte, die über die einmalige Durchführung hinaus Wirkung entfalten.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Projekts. In der Regel handelt es sich um sogenannte Kleinprojekte mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro. Eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden ist meist erforderlich, ihre Höhe variiert je nach Projekt und Förderbedingungen.
Die genaue Förderquote und zulässige Kostenarten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Förderrichtlinien, die auf Anfrage oder über die Webseite zur Verfügung stehen.
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Wie läuft der Antrag ab?
Der Weg zur Förderung gliedert sich in mehrere Schritte:
- Projektidee entwickeln: Die Antragsteller formulieren ein Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug.
- Partnerschaft aufbauen: Es muss mindestens ein Partner aus dem Nachbarland beteiligt sein. Gemeinsame Planung und Durchführung sind erwünscht.
- Antrag einreichen: Die Projektidee wird in einem standardisierten Antragsformular beschrieben und bei der zuständigen Koordinierungsstelle eingereicht.
- Begutachtung: Eine deutsch-polnische Vergabekommission prüft die Anträge und entscheidet über die Fördervergabe.
- Projektumsetzung: Nach Förderzusage können die Mittel abgerufen und das Projekt wie geplant umgesetzt werden. Nach Projektabschluss ist ein kurzer Verwendungsnachweis erforderlich.
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Wer sind die Ansprechpersonen?
Die Koordination und Verwaltung des MRS-Fonds erfolgt beim Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für interessierte Antragsteller, unterstützt bei der Antragstellung und steht auch während der Projektlaufzeit beratend zur Seite.
Ansprechpersonen:
Leiter der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin
Thomas Meyer
Telefon: +49 (0)3971 24693 1077
E-Mail: thomas.meyer@stk.mv-regierung.deSachbearbeiter im Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Inwald
Telefon: +49 (0)3971 24693 1074
E-Mail: fonds@stk.mv-regierung.de